Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom Hundesalon Fell & Pfötchen seit September 2024 gültig für Kunden des Hundesalons, die Ihren Hund zur Pflegebehandlung abgeben !

§1 Vertragsverhältnis

Besteller (auch Kunde) und Friseur (auch Unternehmer oder Hunde-Studio) schließen grundsätzlich einen Dienstleistungsvertrag als Werkvertrag ab. Der Werkvertrag zählt zu den auf eine Dienstleistung gerichteten Schuldverhältnissen. Die §§ 631-650 BGB enthalten Regeln über die entgeltliche Herstellung eines Werkes. Dabei nennt das Gesetz den Schuldner der Werkleistung „Unternehmer“, den Gläubiger „Besteller“. 

Der Werkvertrag ist ein vollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag, bei dem der Unternehmer die „Herstellung des Werkes“ und der Besteller die Zahlung des Werklohnes schuldet. Der Werkvertrag ist grundsätzlich formfrei und wird im Regelfall mündlich abgeschlossen.

Für das Zustandekommen eines Werkvertrages gelten die allgemeinen Regeln über Rechtsgeschäfte, §§ 104 ff BGB: Haben die Parteien sich über die Hauptleistungspflichten geeinigt, ist der Werkvertrag mit den Inhalten der §§ 631 ff BGB zustande gekommen. Der Werkvertrag weist gegenüber anderen vollkommen zweiseitigen Schuldverhältnissen eine wesentliche Besonderheit auf: Die Gegenleistung, sprich der Werklohn, muss bei Vertragsschluss nicht zwingend der Höhe nach bestimmt oder bestimmbar sein, mithin auch nicht vereinbart werden. Es reicht für das Zustandekommen des Werkvertrages, dass sich die Parteien über die Werkleistung und die Entgeltlichkeit der Werkleistung geeinigt haben. Hierzu gilt insbesondere der aktuelle Preisaushang im Hunde-Studio. Im Zweifelsfall obliegt die Beweislast für das geschuldete Werk dem Besteller.

§2 Absprachen

Das Hunde-Studio übernimmt nach Absprache mit dem Tierhalter die abgesprochenen Pflegemaßnahmen. Alle Pflegebehandlungen im Hunde-Studio werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Pflege benötigten Zeit befristet. Wünsche, die das Wohl des Tieres gefährden, werden nicht ausgeführt.

§3 Leistungen

Der Leistungsumfang und damit der Preis werden im Regelfall vor Arbeitsbeginn vereinbart. Ggf. kommen Aufschläge  durch separat entstehende Leistungen hinzu: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte und Parasitenbehandlung. Eine Desinfektionspauschale in Höhe von 28,00 € wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen. (z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall etc.). Die Bezahlung wird bei Abholung des Tieres in bar  fällig. Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeit Verzögerungen durch Unruhe des Hundes werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.

Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist zu zahlen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

Für verspätete Abholung kann eine Aufbewahrungspauschale von 10,00 € je angefangene 30 Minuten erhoben werden.

Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

Sollte noch keine detaillierte Behandlung vereinbart worden sein, so werden in diesem Fall pauschal 70,00 € als Terminausfallersatz berechnet.

§4 Haftung

Der Besteller haftet für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden und versichert, dass für sein Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. 

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird es einem Tierarzt vorgestellt. Über die hierbei anfallenden Kosten wird mit dem Tierhalter eine Einigung ausgehandelt. Für durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzung kann eine Entschädigung durch den Unternehmer nicht gewährt werden. Die Haftung des Hunde-Studios Werder wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen, sowie Verletzungen. Hierfür kann das Hunde-Studio nicht haftbar gemacht werden. Dafür ist ausschließlich der Halter verantwortlich. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

§5 Datenschutz

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt. Das Hunde-Studio stellt ggf. die Fotos seiner Arbeit am Tier auf die eigenen Internetpräsenzen. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er das Hunde-Studio schriftlich. 

§6 Sonstiges

Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.

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